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Home Gesetz rund um Investment Abgeltungssteuer – worauf man achten sollte
Abgeltungssteuer – worauf man achten sollte


Ab dem 1. Januar 2009 werden die Kapitaleinkünfte  - Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen, Kurs- und Währungsgewinne - pauschal mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent besteuert. Die erhobene Steuer wird mit abgeltender Wirkung ausgestattet, deshalb  spricht  man von der Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte.
Die bisher gültige Regelung, dass jeder Anleger seine Kapitalerträge gemäß seinem individuellen Steuersatz versteuern muss, entfällt.
Für alle inländischen Depots gilt jetzt folgendes: die Abgeltungssteuer wird von der Bank direkt an das Finanzamt abgeführt. Die Kapitalerträge werden nicht mehr in der jährlichen Einkommenssteuererklärung versteuert.
Wird ein Depot im Ausland geführt, fällt keine Abgeltungssteuer an, aber sobald die Gelder nach Deutschland transferiert werden, fällt wieder Abgeltungssteuer an.
Die Abgeltungsteuer bzw. Kapitalertragsteuer fällt allerdings nur dann an, wenn der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro für Ledige, bzw. 1.602 Euro für Verheiratete, überstiegen wird oder wenn keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt wird, die für Arbeitnehmer gedacht ist, deren Jahreseinkommen so gering ist, dass sie keine Lohn- und Einkommenssteuer zahlen müssen. Dann wird keine Abgeltungssteuer abgeführt, und die Kapitalerträge bleiben ebenfalls steuerfrei.
 

 


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